Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verband Region Stuttgart ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.landschaftspark.region-stuttgart.org sowie ihre Microsites.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
In einigen Fällen sind Alternativtexte für Bilder nicht sprechend formuliert bzw. nicht alle Layout‐Grafiken sind als solche ausgewiesen.
Nicht alle Videos mit Ton verfügen über die notwendigen Untertitel.
Verlinkungen auf Inhalte aus älteren Systemen des Verbands Region Stuttgart können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Flyer, Broschüren, Magazine, die vor 2022 entstanden sind nicht barrierefrei.
Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung sind die Inhalte weder in einfacher, verständlicher Sprache noch in Gebärdensprache verfügbar.
Wir bemühen uns, in Zukunft bestehende Barrieren zu reduzieren und barrierefreie Versionen der Dateien zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.02.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.02.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
- Verband Region Stuttgart
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Alexandra Aufmuth
- Abteilungsleitung
- Kronenstraße 25
- 70174 Stuttgart
- E‐Mail: presse@region-stuttgart.org
- Telefon: 0711 2275910
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Seiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verband Region Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder die für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
- Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
- Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
- Else-Josenhans-Straße 6
- 70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 279 3360
- E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.